Vorsorge: Morgen, morgen, nur nicht heute…
Wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht bei Bewusstsein oder nicht entscheidungs- oder geschäftsfähig sind, bestimmt in der Regel das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie, sofern Sie nicht selbst bereits entsprechend vorgesorgt haben. Dies geschieht, damit rechtlich abgesichert ist, dass es zu keinem Stillstand bei notwendigen Entscheidungen kommt. Und das ist auch gut so: Denn bei wichtigen medizinischen, behördlichen oder finanziellen Entscheidungen, ist eine zügige Bearbeitung oft von entscheidender Bedeutung.
Doch diese Person kann auch ein Fremder sein. Und die kennt Sie oftmals nicht. Wenn Sie daher möchten, dass für den Fall der Fälle eine Ihnen vertraute Person, wie bspw. Ihr Ehepartner, Ihre Kinder, enge Freunde oder eine andere Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Über eine Vorsorgevollmacht. Wir alle wissen es – wenige wollen sich darüber Gedanken machen. Ein Beratungsgespräch bei einem im Vorsorgerecht versierten Anwalt sorgt für Vertrauen und Klarheit.
Lassen Sie uns jetzt Ihre Angelegenheiten regeln!
Bestimmen Sie selbst…
- … welche Person im Bedarfsfall für Sie entscheidet.
- … wer mit den Ärzten sprechen darf.
- … wie Behördengänge und Finanzgeschäfte geregelt werden sollen.
- … welche Personen sich bei schwerwiegenden Entscheidungen miteinander abstimmen sollen.
- … welche Ihrer Wünsche jetzt festgehalten werden sollen, damit Sie in Zukunft beachtet werden und im Rahmen Ihrer Vertretung als Entscheidungsgrundlage dienen.
Es ist wichtig, durch die Nennung einer Vertrauensperson eine Kontrollinstanz für die Abwicklung Ihrer Geschäfte zu bestimmen. Und schließlich führt eine juristisch einwandfreie Vorsorgevollmacht zu Handlungsfähigkeit und auch zu einer Senkung von Haftungsrisiken für Ihre betreuende Person.