Betreuungsführung und Genehmigungsvorbehalte durch das Betreuungsgericht nach §§ 1821 bis 1824, 1826 BGB

Ich lege großen Wert auf Selbstbestimmung in der Betreuungsführung, stelle den Wunsch des Betreuten in den Mittelpunkt und benötige Genehmigungen des Betreuungsgerichts für rechtliche und vermögensrechtliche Entscheidungen, um vor Missbrauch zu schützen. Erfahren Sie hier mehr!
Bestellung eines Betreuers (Neuerungen 2023)

Am 1. Januar 2023 wurde die Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts wirksam, die umfassende Änderungen im BGB sowie in weiteren Gesetzen mit sich brachte. Ich berate Sie kompetent zu den Neuerungen.